Diplom-Betriebswirt (FH)
Ralf Rathgeber
Steuerberater

Auf dem Bückeberg 45
37269 Eschwege
T: 
F: 05651 / 335 4036

Nießbrauch 2025

Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

Kanzlei Ralf Rathgeber - Ihr Steuerberater in Eschwege: Ich biete eine kompetente und individuelle Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten. Gerne können Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren!

Erscheinungsdatum:

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