Diplom-Betriebswirt (FH)
Ralf Rathgeber
Steuerberater

Auf dem Bückeberg 45
37269 Eschwege
T: 
F: 05651 / 335 4036

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

Offenlegungsfrist bis 31.12.2025

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Während Kleinstkapitalgesellschaften die Wahl haben, den Abschluss nur zu hinterlegen, müssen alle anderen Gesellschaften (kleine, mittlere, große) ihn offenlegen (§ 325 Handelsgesetzbuch/HGB). Offenlegungspflichten bestehen auch für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person als Komplementär haftet (z. B. GmbH & Co KG). Die Frist zur Hinterlegung endet ein Jahr nach dem Bilanzstichtag.

Gnadenfrist

Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gewährt nun durch das Verschieben des Beginns der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren auf die zweite Märzhälfte eine Offenlegungsfristverlängerung für den Jahresabschluss 2024 bis zum 15.3.2026.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Kanzlei Ralf Rathgeber - Ihr Steuerberater in Eschwege: Ich biete eine kompetente und individuelle Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten. Gerne können Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren!

Erscheinungsdatum:

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